Messetermin in Nürnberg

19.03. - 22.03.2024
Dienstag - Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 10:00 - 17:00 Uhr

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Halle 7
Stand-Nr. 7-204
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Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB) - B2B

Stand: 01. Juli 2019

 

I. VERTRAGSABSCHLUSS:

1. Alle Lieferungen und Aufträge jeder Art werden von uns nur zu den nachstehenden Bedingungen übernommen. Ausdrücklich wird hiermit allen sonstigen Geschäfts- und Lieferbedingungen widersprochen, die uns im Zusammen hang mit Auftragsverhandlungen, Auftragserteilungen, in vorvertraglicher Korrespondenz oder in sonstigem Schriftverkehr mitgeteilt werden. Einkaufsbedingungen unserer Auftraggeber sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von uns anerkannt worden sind.
2. Alle von uns abgegebenen Angebote sind bis zum Vertragsabschluss frei widerruflich. Unsere Angebotsgültigkeit beträgt 3 Monate ab Angebotsdatum, soweit nicht anders vereinbart.
3. Alle uns erteilten Aufträge werden von uns erst verbindlich mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Dies gilt auch für alle Vereinbarungen oder Nebenabreden, die mündlich oder telefonisch mit nicht vertretungsberechtigten Mitarbeitern unserer Firma geschlossen werden.
4. Alle unseren Angeboten beigefügten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht bei Angebotserteilung ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden, nach Maßgabe der obengenannten Bestimmung I.3. An allen technischen Unterlagen und Zeichnungen behalten wir uns etwaige Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen und in jedem Fall dann unverzüglich zurückzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.
5. Bei Abrufaufträgen und Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungen des Bestellers können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies nach Maßgabe oben genannter Bestimmung I.2. ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Der Mindestwert pro Auftragsposition beträgt 150,00 €.

 

II. PREISE:1. Maßgebend sind unsere Angebotspreise. Rabatte bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung. Die Umsatzsteuer ist in jeweilig gesetzlicher Höhe gesondert zu bezahlen.

2. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten sämtliche Preise ab Lieferwerk.
3. Kommt es nach Vertragsabschluss zu nicht vorhergesehenen Rohstoff-, Energie-, Lohn-, Gehalts- und sonstigen Kostensteigerungen, so sind wir zu entsprechender Preisanpassung berechtigt. Beträgt die daraufhin von uns vorgenommene Preiserhöhung zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 10 %, bezogen auf den Gesamtpreis [netto], ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.

 

III. LIEFERUNG:1. Nur wenn Lieferfristen von uns ausdrücklich nach Maßgabe der Bestimmung in I.3. bestätigt werden, sind sie für uns verbindlich. Dies wird nicht schon durch die Angabe eines Liefertermins bei der Auftragsbestätigung bewirkt.
2. Bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse wie Streik, Aussperrung, staatlichen Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen, Naturkatastrophen oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, verlängern sich die Lieferfristen, soweit durch derartige Umstände die Lieferung erschwert oder verzögert wird. Dies gilt auch, wenn derartige Lieferhindernisse bei Unterlieferanten eintreten. Dauern Hindernisse der genannten

Art länger als 6 Monate, so ist jede Partei berechtigt, durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Eine Entschädigung ist ausgeschlossen.
3. Bei etwaigem Verzug mit der Auslieferung haben wir zunächst Anspruch auf Einräumung einer angemessenen Nachfrist. Schadenersatzansprüche wegen Verzug sind ausgeschlossen, sofern der Lieferverzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In jedem Fall beschränkt sich unsere Haftung für etwaige Verzugsschäden maximal auf 20 % des Wertes der jeweiligen Bestellung.
4. Wird die Auslieferung auf Wunsch des Bestellers aufgeschoben, sind wir zur Erhebung von 0,25% Zinsen pro Woche aus dem Rechnungswert sowie anfallenden Lagerkosten berechtigt.
5. Bei Nichtabnahme einer Lieferung sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von maximal 7 Tagen und deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag zurückzutreten, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und Schadenersatzwegen Nichterfüllung geltend zu machen.

 

IV. VERSAND:1. Die Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
1. Einfache Verpackung wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten, Verschläge und Säcke werden zu Selbstkosten berechnet und bei unverzüglicher frachtfreier Rücksendung an uns zu 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben.
3. Etwaige Transportschäden hat der Besteller unverzüglich gegenüber dem Frachtführer schriftlich zu beanstanden. Der Sachverhalt ist durch Tatbestandaufnahme festzustellen. Schadensfeststellungen und Frachtpapiere sind uns unverzüglich zuzusenden.
4. Mit der Absendung oder Abholung der Lieferung bzw. der Mitteilung der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Besteller über.

 

V. SICHERUNGEN:1. Wir behalten und das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor bis zur Tilgung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.
2. Der Besteller ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern. Die Eigentumsvorbehaltsware darf ohne unsere Zustimmung weder veräußert noch zur Sicherung übereignet werden. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Forderung aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren an einen Dritten abzutreten oder zu verpfänden. Der Besteller tritt zur Sicherung unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung die ihm aus Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche an uns ab. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwandt, wird die Forderung aus diesem Vertrag mit allen Nebenrechten ebenfalls im voraus an uns abgetreten. Ist die abgetretene Forderung gegen den Drittschuldner in eine laufende Rechnung aufgenommen worden, bezieht sich die vereinbarte Abtretung auch auf alle Ansprüche aus dem Kontokorrentverhältnis.

3. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderungen so lange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet.
4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der von uns gelieferten Waren durch den Besteller erfolgt für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB, jedoch ohne Vergütungspflicht für uns. Die aus der Verarbeitung oder Umbildung entstehende neue Sache steht wiederum in unserem Eigentum und ist Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Ein Eigentumserwerb Dritter an der Vorbehaltsware ist damit bis zum Ausgleich unserer Forderung ausgeschlossen. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware gemäß §§ 947, 948 BGB bestimmt sich unser Miteigentumsanteil an der neuen Sache nach dem Rechnungswert der verbundenen Sache einschließlich Umsatzsteuer. Der Besteller tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehende Forderung in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware an uns ab.
5. Bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Besteller, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, nach Mahnung und Nachfristsetzung die Lieferung zur Sicherheit der bestehenden Rechte zurückzunehmen. Der Besteller gestattet uns in diesem Fall ausdrücklich die Wegnahme der Lieferung und zu diesem Zwecke auch das Betreten der Geschäftsräume. Die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferungen infolge von Zahlungsverzug des Bestellers sowie die Pfändung der Lieferungen durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6. Wir sind berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten und den Erlös nach Abzug der Kosten gutzuschreiben. Ein etwaiger Übererlös wird dem Besteller ausbezahlt. Die uns durch die Rücknahme der Vorbehaltsware entstehenden Kosten trägt der Besteller.

 

VI. GEWÄHRLEISTUNG1. Der Empfänger ist nach Erhalt der Lieferung zu unverzüglicher Überprüfung verpflichtet. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind längstens innerhalb von 2 Wochen nach dem Empfangstag schriftlich geltend zu machen. Bei Auftreten verdeckter Mängel muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels an uns abgesandt werden.
2. Sind Waren innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung infolge eines bereits vor Ablieferung vorhandenen Mangels unbrauchbar oder untauglich geworden, so liefern wir gegen Rückgabe der fehlerhaften Stücke Ersatz. Die Gewährleistungsfrist für die Ersatzteile beträgt 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den gelieferten Gegenstand.
3. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, so hat der Besteller das Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages.
4. Die Versendungskosten fallen dem Besteller zur Last, wenn sie nicht zum Wert der Lieferung unverhältnismäßig hoch ausfallen.
5. Im Übrigen sind alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche, insbesondere auch vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ein eventueller Schadenersatzanspruch des Bestellers beschränkt sich in diesem Fall als Höchstbetrag auf den Rechnungswert derjenigen Leistung, aus welcher Ersatzansprüche vom Besteller begründet werden.

 

VII. ZAHLUNG:1. Wir räumen ein Zahlungsziel von 10 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum ein.
2. Verzugszinsen werden mit den banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch 5% p. a. über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank berechnet, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz, der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Für jede Mahnung kann eine pauschale Gebühr von 7,00 € erhoben werden, mit Ausnahme der ersten Mahnung.

3. Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber entgegen. Gutschrift erteilen wir nur vorbehaltlich des Zahlungseingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Anfallende Diskont-, Wechsel- und Protestkosten sind in jedem Falle vom Besteller zu tragen.
4. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
5. Bei der Zahlungsvereinbarung SEPA-Lastschrift gilt folgendes: Die Pre-Notificationsfrist [Vorabinformation] wird auf einen Tag festgesetzt.

 

VIII. ERFÜLLUNGSORT:1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Sitz in Welden. Der Auftragnehmer kann auch an seinem Sitz verklagt werden.

 

IX. SONSTIGES:1. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen, gleichgültig aus welchem Grunde, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hier von unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
2. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch grundsätzlich bei allen weiteren und zukünftigen Bestellungen und Lieferungen unter den Vertragsparteien.
3. Auf alle Rechtsbeziehungen aus der Geschäftsverbindung findet deutsches Recht Anwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen.